sie sind betrunken gefahren und wurden angehalten?
Als Fachanwalt für Verkehrsrecht und Strafrecht kämpfe ich für Sie und Ihren Führerschein!
Rufen Sie mich jetzt an und ich berate Sie noch am gleichen Tag. Garantiert!
kompetenz
Als Fachanwalt für Strafrecht und Fachanwalt für Verkehrsrecht bin ich Spezialist mit besonderem Fachwissen im Bereich des Strafrechts und Verkehrsrechts.
ERFahrung
Mit mehr als 6000 durchgeführten Verfahren bundesweit in über 20 Jahren als Anwalt verfüge ich über ein besonderes juristisches Know-How.
leidenschaft
Ich kämpfe für Sie! Denn Jeder hat das Recht auf eine individuelle und bestmögliche Verteidigung.
erfolg
Durch mein Fachwissen kann ich für Sie die entscheidenden Stellschrauben beeinflussen und erreiche für Sie das optimale Verfahrensergebnis.
fachanwalt dietmar cyrus

SIE SIND...
…in eine allgemeine Verkehrskontrolle geraten?
…von der Polizei aufgrund von „Schlangenlinien“ angehalten worden?
…von einem Augenzeugen gemeldet oder in einen Unfall verwickelt worden?
Bleiben Sie ruhig und lassen Sie sich nicht unter Druck setzen! Schweigen Sie und kontaktieren Sie mich umgehend!
IHNEN DROHT...
…eine hohe Geldstrafe.
…unter Umständen sogar eine Haftstrafe.
…der Entzug des Führerscheins für einen Zeitraum von 6 Monaten bis 5 Jahren.
…im Anschluss eine kostspielige Wiedererteilung inklusive MPU („Idiotentest“).
…all dies auch, wenn Sie betrunken eScooter, Roller oder Fahrrad gefahren sind.
ICH HELFE IHNEN...
…durch das Identifizieren möglicher Verfahrensfehler.
…indem ich unzulässige Beweise von der Verwertung ausschließe.
…indem ich in den meisten Fällen eine unangenehme mündliche Verhandlung verhindern kann.
§
unwissenheit schützt vor strafe nicht
In eine allgemeine Verkehrskontrolle geraten? Von der Polizei aufgrund von „Schlangenlinien“ angehalten worden? Von einem Augenzeugen gemeldet oder in einen Unfall verwickelt worden? Möglichkeiten, wie die Polizei auf Sie aufmerksam geworden ist, gibt es viele. Nun heißt es meist Atemalkoholkontrolle, Urinkontrolle oder gar Blutentnahme. Bleiben Sie ruhig und lassen Sie sich nicht unter Druck setzen. Schweigen Sie und kontaktieren Sie umgehend einen erfahrenen Fachanwalt! Jede Äußerung wie „So viel habe ich gar nicht getrunken“ oder „mein letzter Drogenkonsum war Wochen her“ schaden Ihnen anstatt zu helfen. Holen Sie sich umgehend professionelle Hilfe an Ihre Seite und lassen Sie sich von mir über Ihre Rechte und Pflichten informieren.


weitreichende folgen
Die Strafen bei Trunkenheit im Straßenverkehr (§ 316 StGB) sind drastisch. Aufgrund der Gefährlichkeit des Delikts ist das Bestrafungsinteresse der Justiz besonders hoch und das Fahren unter Einfluss von Alkohol oder anderen Rauschmitteln wird mit Nachdruck verfolgt. Dies gilt nicht nur bei Fahrten mit dem Auto: Auch bei anderen Fahrzeugen wie dem Roller oder einem Fahrrad ist die Trunkenheitsfahrt strafbar. Auch die beliebten eScooter, die für viele mittlerweile eine Alternative zum Auto darstellen und dank ihrer weitflächigen Verfügbarkeit schnell genutzt werden können, fallen unter den Paragraphen. Neben einer hohen Geldstrafe oder sogar einer Haftstrafe droht immer der Verlust der Fahrerlaubnis: Die Entziehung der Fahrerlaubnis durch das Gericht für einen Zeitraum von 6 Monaten bis zu 5 Jahren ist die Regel. Für die sehr kostspielige Wiedererteilung steht dann vor allem auch noch das Thema MPU (Idiotentest) im Raum. Doch bereits vor der Verurteilung wird die Fahrerlaubnis vorläufig entzogen und für den Zeitraum der teilweise monatelangen Ermittlungen darf kein Fahrzeug mehr geführt werden. Nicht selten hat dies bedrohliche Auswirkungen für das Berufs- und Privatleben, welche es zu verhindern gilt. Auch die Beschleunigung des Verfahrens ist hier enorm wichtig.
ein spezialist an ihrer seite
Wurden Sie von der Polizei angehalten, haben Sie eine Vorladung erhalten oder müssen Sie sich wegen einer Trunkenheitsfahrt vor Gericht verantworten? Dann holen Sie sich jetzt Ihren Fachmann an Ihre Seite. Besonders bei diesen Delikten gibt es viele Verteidigungsmöglichkeiten und Besonderheiten zu berücksichtigen. Überdurchschnittlich häufig werden hier Verfahrensfehler gemacht, wie zum Beispiel eine fehlende Belehrung oder eine unzulässige Blutentnahme. Als erfahrener Fachanwalt für Verkehrsrecht und Strafrecht erkenne ich unzulässige Beweise und sorge dafür, dass diese nicht verwertet werden dürfen.
Als Verteidiger erhalte ich Einsicht in die Verfahrensakte und damit auch in alle maßgeblichen Beweise wie das Blutentnahmegutachten und den polizeilichen Bericht. Dadurch können alle potenziellen Fehlerquellen überprüft werden. Durch mein Fachwissen aus dem Bereich des Verkehrsrechts und des Strafrechts erhalten Sie eine bestmögliche Betreuung und eine zielgerichtete Verteidigung von Ihnen und Ihrem Führerschein. In den meisten Fällen kann hier vor allem auch eine unangenehme mündliche Verhandlung mit Zuschauern vor Gericht verhindert werden.

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